Pressemitteilung zur Jugendhilfeaussschusssitzung vom 04.11.2019
Bei der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 4.11.2019 standen neben anderen Themen der Bericht und die Jahresplanung für das Jahr 2020 des Kreisjugendreferates beim Jugendamt des Zollernalbkreises auf der Tagesordnung. Die Aufgaben der Kreisjugendreferate ergeben sich aus den gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Jugendarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe hat einen speziellen Beitrag zur Förderung der Entwicklung eines jeden jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII) zu leisten. Da der Begriff „Jugendpflege“ veraltet ist und im Kinder- und Jugendhilfegesetz (seit 1991) nicht mehr auftaucht, gilt seit dem 1. Oktober 2019 im Zollernalbkreis die Bezeichnung „Jugendreferat“. Der neue Jugendreferent, Dominik Speißer gab einen Einblick in die Planung für das kommende Jahr. Wesentliche Themen sind dabei die Fortsetzung der Netzwerkarbeit mit unterschiedlichsten Partnern und Inhalten. Mit dem Ausbildungskonzept für die selbstorganisierte, ehrenamtliche Jugendarbeit (Hütten, Buden, Bauwagen) und der Qualifizierung zur Erlangung der Jugendgruppenleitercard wird das Ehrenamt gestärkt und unterstützt. Fortbildungen und Tagungen sind eine wichtige Aufgabe, zum Beispiel die Jahrestagung für Hauptamtliche in der Jugendarbeit und Schulsozialarbeit; sie stehen in …