Im Bereich des Kinder-. und Jugendschutzes ist das Kreisjugendreferat für Prävention und Aufklärung zuständig.
Darunter fällt:
- Kinderschutz nach §72a SGB VIII im Bereich der verbandlichen Jugendarbeit
- Hierbei ist das Kreisjugendreferat Ansprechpartner für die Verbände.
- Unterstützung bei der Erstellung entsprechender Schutzkonzepte.
- Verwaltung der zwischen den Verbänden und dem Landkreis geschlossenen Vereinbarungen.
- Jugendarbeitsschutz
- Information und Beratung zum Jugendarbeitsschutzgesetz.
- Prüfung von Ausnahmegenehmigungen für die gestaltende Mitwirkung (z.B. Schauspieler, Komparse, Fotomodell, Tänzer, Sprecher) von Minderjährigen bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen.
- Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei (Groß-) Veranstaltungen. Hierzu zählt auch das Angebot des PartyPass.