Kinder- und Jugendschutz

Im Bereich des Kinder-. und Jugendschutzes ist das Kreisjugendreferat für Prävention und Aufklärung zuständig.

Darunter fällt:

  • Kinderschutz nach §72a SGB VIII im Bereich der verbandlichen Jugendarbeit
    • Hierbei ist das Kreisjugendreferat Ansprechpartner für die Verbände.
    • Unterstützung bei der Erstellung entsprechender Schutzkonzepte.
    • Verwaltung der zwischen den Verbänden und dem Landkreis geschlossenen Vereinbarungen.
  • Jugendarbeitsschutz
    • Information und Beratung zum Jugendarbeitsschutzgesetz.
    • Prüfung von Ausnahmegenehmigungen für die gestaltende Mitwirkung (z.B. Schauspieler, Komparse, Fotomodell, Tänzer, Sprecher) von Minderjährigen bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen.
    • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei (Groß-) Veranstaltungen. Hierzu zählt auch das Angebot des PartyPass.