Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die konzeptionelle und gestalterische Mitwirkung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach §11 SGB VIII sowie §13 SGB VIII bildet den Kernaufgabenbereich des Kreisjugendreferats. In diesem Rahmen wollen wir auf eine Kinder- und Jugendarbeit hinwirken, die den Zollernalbkreis zu einem sicheren und inklusiven Raum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden lässt, in welchem sie sich (selbst) finden und frei entfalten können.

Derzeit beschäftigen wir uns in diesem Sinne mit folgenden Schwerpunkten:

  • Jugendbeteiligung(-sprojekte), durch welche Jugendliche unterstützt werden, sich Gehör zu verschaffen, um ihre Bedürfnisse, Sichtweisen und Meinungen darstellen zu können. Das Kreisjugendreferat, als Lobby der Jugendlichen, hat dafür zu sorgen, dass diese Bedürfnisse, Sichtweisen und Meinungen mit einfließen, in allen Entscheidungen auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene.
  • Gendersensible Jugendarbeit, in der Mädchen* und Jungen* in ihrer Identität bestärkt werden und eine aktive Auseinandersetzung mit dem Lebensweltbereich Gender stattfindet.
  • Um gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken, engagieren wir uns im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, sowie im Albbündnis. Im Rahmen dieses Engagements betreiben wir Aufklärungsarbeit und beraten zu den verschiedenen Bereichen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.

Hier ist ein Abstand