Finanzielle Förderung

Die verbandliche Jugendarbeit im Kreis kann Zuschüssen aus Mitteln des Zollernalbkreis für jugendpflegerische Maßnahmen beantragen. Damit soll das reiche Verbands- und Vereinsleben der Jugend im Kreis auch finanziell gefördert und unterstützt werden.

Förderwürdige Maßnahmen:

  • Jugendleiter*innenausbildung/-Lehrgänge
  • Studienfahrten zur politischen Bildung
  • Überfachliche Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
  • Einsatz pädagogischer Betreuer*innen
  • Sonstige besondere bedeutsame jugendpflegerische Maßnahmen
  • internationale Jugendbegegnung im In- und Ausland

Die ausführlichen Richtlinien und das Antragsformular finden Sie hier.

Bitte lassen Sie uns die entsprechenden Nachweise und Antragsformulare postalisch zu kommen.
Landratsamt Zollernalbkreis
– Kreisjugendreferat –
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen

Bitte beachten Sie, dass alle Nachweise des laufenden Kalenderjahrs spätestens bis zum 15. Januar des darauffolgenden Jahres eingereicht sein müssen. Die Anträge werden vierteljährlich (jeweils in der Woche nach dem 15. Januar/April/Juni/ Oktober) bearbeitet.

Bei weiteren Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.
Dominik Speißer / Esther Zeiher
07433 9214 -16/-18
kreisjugendreferat[at]zollernalbkreis.de