Aufholen nach Corona

STOP START – Förderprogramm für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Zollernalbkreis
Finanziert aus Mitteln des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ des Bundes und der Länder
Stand: 01.06.2022

Die von Bund und Land zur Verfügung gestellte Fördersumme wurde vollständig ausgeschöpft.
Es stehen daher keine Mittel mehr zur Verfügung, eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich!

Aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ des Bundes und der Länder, stehen dem Zollernalbkreis 52.521€ zur Verfügung. Diese sollen im Förderzeitraum vom 01.01.2022 – 31.12.2022 im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden und dieser dadurch dazu verhelfen, wieder mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen.

Um dies zu erreichen, soll mit den Fördergeldern des Programms, beispielsweise neues Equipment für Jugendräume angeschafft werden, um diese (wieder) attraktiver für Kinder- und Jugendliche zu gestalten. Ebenso können aber auch Veranstaltungen oder Aktionen, welche sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, mit Mitteln aus dem Förderprogramm finanziert werden.

Wer ist Antragsberechtigt?
Ab wann können Fördermittel abgerufen werden?
Wie müssen die Fördermittel beantragt werden?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es hier in der
AUSSCHREIBUNG

Das Antragsformular steht als digital ausfüllbare Datei hier zum Download bereit.
Es besteht die Möglichkeit, dass Antragsformular digital zu Signieren. Hierfür ist jedoch das Programm Adobe Acrobat Reader DC notwendig. Dieses steht hier zum Download.
Das Formular kann auch ohne das besagte Programm bearbeitet und nach dem Ausdrucken händisch unterschrieben werden.

Das ausgefüllte Formular senden Sie uns dann bitte als Scan, bzw. Datei per Mail zu.