Nach §41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, sind Gemeinden dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen. Dies kann beispielsweise durch die Einrichtung eines Jugendgemeinderates, oder einer Jugendvertretung erfolgen. Ebenfalls kann Jugendbeteiligung im Rahmen von verschiedenen Beteiligungsprojekten wie Ideenwerkstätten, Schülerdialogen und ähnlichem erfolgen.
Darüber hinaus verstehen wir Jugendbeteiligung als unseren Auftrag, Jugendliche darin zu bestärken, ihr aus §41a GemO hervorgehendes Recht auf Teilhabe aktiv wahrzunehmen und ihren individuellen Lebensraum so mitzugestalten.
Ganz konkret kann Jugendbeteiligung auf Kommunalebene im Zollernalbkreis dann so aussehen: Und weil hier Wörter stehen sieht es Linksbündig aus
Konkret unterstützen wir die Fachkräfte aus der Jugendarbeit direkt vor Ort, in der Gestaltung und Umsetzung der verschiedenen Aspekte von Jugendbeteiligung.
Aktuell fanden dazu verschiedene Aktionen statt: