Informationen zur Vermietung

Sie planen ein Fest, eine Veranstaltung oder sind für Ihre Firmenfeier noch auf der Suche nach dem besonderen Etwas?
Dann sind sie hier genau richtig. Mit unserem Saftladen bekommen Sie 100% Genuss und 0% Hangover.

Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Los geht´s, …

  1. Ist Ihr Wunschtermin verfügbar?
    Schreiben Sie uns hierfür eine Anfrage an kjp.saftladen[at]zollernalbkreis.de.
  2. Welche Variante ist die richtige für Ihre Veranstaltung?
    Bar (Indoor) oder Anhänger (Outdoor)?
    Preisliste Mietgebühren
    Datenblatt Anhänger
  3. Welche Cocktails möchten Sie anbieten?
    Cocktailkarte
    Für die benötigten Säfte besteht eine Kooperation mit
    , weshalb auch nur diese Säfte ausgeschenkt werden dürfen.
    Die benötigten Sirupe können Sie direkt über uns beziehen.
    Auch sind wir Ihnen gerne bei der Kalkulation der benötigten Zutaten behilflich.
  4. Wie viele Cocktails möchten sie ausschenken?
    siehe Materialkalkulation
  5. Sie möchten noch ein zusätzliches Highlight?
    Dann buchen Sie unsere mobile Popcornmaschine gleich mit dazu.

Bitte beachten:
Sämtliches Material, welches durch das Kreisjugendreferat zur Verfügung gestellt wird, muss an unserer Dienststelle in der Steinachstraße 19/3 in Balingen abgeholt werden.

Auch der Anhänger muss an dieser Adresse abgeholt und wieder zurück gebracht werden. Hierfür ist ein Führerschein der Klasse BE erforderlich, sowie ein geeignetes Fahrzeug mit einer Stützlast von mindestens 100kg. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt werden, behalten wir uns eine Stornierung der Buchung vor.
Bei der Abholung des Materials erfolgt eine Einweisung in dieses. Hierbei wird der „Lieferumfang“ sowie die Zubereitung der Cocktails erklärt. Es ist daher erforderlich, dass bei der Abholung des Materials mindesten eine Person dabei ist, welche auch später bei der Nutzung des Saftladens persönlich vor Ort ist.

AB STA N D