Party-Pass

Mit einem Originalausweis (z.B. Personalausweis) und dem PartyPass können sich Jugendliche bei Veranstaltungen, die auch für Minderjährige zugänglich sind, gegenüber dem Veranstalter ausweisen.

Den PartyPass wird bei Eintritt beim Veranstalter hinterlegt. Beim rechtzeitigen Verlassen der Veranstaltung kann er dann wieder abgeholt und mitgenommen werden.

Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird durch den Veranstalter beim zuständigen Bürgermeisteramt abgegeben. Dies zieht dann ein Gespräch zusammen mit den Eltern nach sich, in welchen nochmals ermahnend auf die Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes hingewiesen wird.

Nähere Informationen sowie entsprechende Druckvorlagen gibt es HIER