Förderung Verbandliche Jugendarbeit

Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln des Zollernalbkreises für jugendpflegerische Maßnahmen

Ansprechpartner für Nachweise:
Kreisjugendreferat beim Jugendamt des Landkreises,
Kreisjugendreferent Dominik Speißer, Tel.: 07433/921416
Kreisjugendreferentin Esther Zeiher, Tel.: 07433/921418
E-Mail: kreisjugendreferat@zollernalbkreis.de

Nachweise an:
Postadresse: Landratsamt Zollernalbkreis – Kreisjugendreferat – Hirschbergstr. 29, 72336 Balingen

Büro des Kreisjugendreferats: Steinachstr. 19-3, 72336 Balingen

Die Nachweise können zeitnah und unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme gestellt werden und werden ebenso zeitnah ausbezahlt.

Nachweise bitte bis spätestens 15. Januar des Folgejahres stellen!

Nachweisformular          Richtlinien