Veranstaltungen „Handeln auf sicherem Grund“

Informationsveranstaltungen rund um den Jugendschutz „Handeln auf sicherem Grund“ werden angeboten.
Veranstaltungen, Feste und Fasnet sind immer wieder Themen in Vereinen und Verbänden. Deshalb organisiert die Kreisjugendpflege beim Jugendamt des Zollernalbkreises in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Tuttlingen, Abteilung Prävention Informationsabende für die Organisatoren von großen und kleinen Veranstaltungen. Wichtiges Thema ist auch der § 72a SGB VIII. Hier wird über die aktuelle Vorgehensweise im Zollernalbkreis informiert. Durch das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz wurde u.a. der § 72a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ neu gefasst. So müssen, neben den hauptamtlich Beschäftigten, auch ehrenamtlich und nebenamtlich in der Jugendarbeit Tätige ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn diese Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben. Das Jugendamt wird im Laufe des Jahres 2016 Vereinbarungen mit den Vereinen und Verbänden abschließen. Bei der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Feste und Veranstaltungen gibt es vor allem auch viele praktische Tipps zur Gestaltung von Festen nach dem Motto „Sie dürfen mehr als Sie glauben!“. Generell wird der Jugendschutz mit den Themen „Netzwerk neue Festkultur“ mit dem Eckpunktepapier der standardisierten Selbstverpflichtung in allen Kommunen des Landkreises und das „Fair Fest“ Gütesiegel mit nur vier zusätzlichen Ergänzungen vorgestellt. Zu allem gehören auch verlässliche Einlass- und Anwesenheitskontrollen. Ein wichtiges Instrument dazu ist der „PartyPass“, der bei Jugendlichen längst bekannt ist und auch bei Veranstaltungen immer mehr eingesetzt wird. Kurzum: „Drei Bausteile für ein gelungenes Fest: Weitere Informationen sind über www.netzwerk-neue-festkultur.de, www.fairfest.de, www.partypass.de beim Kreisjugendreferat des Zollernalbkreises unter Tel.: 07433/921416 oder dem Sachgebiet Prävention des Polizeipräsidium Tuttlingen, Tel.: 07433/264130 zu erhalten.
Fair Fest Neutral