Juleica

Jugendgruppenleitercard          

Die Jugendleiterkarte, kurz JuLeiCa, ist eine Plastikkarte ähnlich dem Führerschein. Sie dient JugendgruppenleiterInnen zur Legitimation gegenüber TeilnehmerInnen und deren Eltern, aber auch gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, die laut Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) zur Beratung und Hilfe angehalten sind (KJHG §73).

Der Ausweis soll den ehrenamtlich tätigen Jugendleiterinnen und Jugendleitern, eine amtliche Legitimation geben, die ihnen die Ausübung der Tätigkeit erleichtert und bundesweit anerkannt ist.

Was ist die Jugendleiterkarte?
Die Jugendleiterkarte, kurz JuLeiCa, ist eine Plastikkarte ähnlich dem Führerschein. Sie dient JugendgruppenleiterInnen zur Legitimation gegenüber TeilnehmerInnen und deren Eltern, aber auch gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, die laut Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) zur Beratung und Hilfe angehalten sind (KJHG §73).

Was bringt mir die Jugendleiterkarte?
Die Jugendleiterkarte dient mir als Beweis für die Tätigkeit in der Jugendarbeit. Außerdem öffnet sie mir den Weg für verschiedene Vergünstigungen. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Mehr Informationen zu den Vergünstigungen unter http://www.juleica.de.

Wie bekomme ich die Jugendleiterkarte?
Um die JULEICA zu erhalten, muss man in der Jugendarbeit tätig sein und zudem das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Außerdem muss die erfolgreiche Teilnahme an einer Jugendgruppenausbildung mit mindestens 40 Stunden Seminarzeit nachgewiesen werden.

Weitere Informationen:
www.juleica.de

Im Zollernalbkreis ist für die Ausstellung der Juleica im Bereich der offenen und gemeinwesenorientierten Jugendarbeit und für die freien Träger sowie für Jugendverbände ohne Verbandszentralen das Kreisjugendreferat zuständig;
für die Jugendverbände mit Verbandszentrale die jeweilige Verbandszentrale!