Jugendarbeitsschutz

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz, JArbSchG) ist ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes.

Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz, JArbSchG) ist ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes.

Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Überlastungen zu schützen. Das Gesetz schützt deshalb junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten. Die Kinderarbeitsschutzverordnung konkretisiert die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Kinder ab 13 Jahren und Vollzeit schulpflichtige Jugendliche ausnahmsweise zulässigen leichten und für sie geeigneten Arbeiten.

Weitere Infos unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/jugendarbeitsschutzgesetz.html